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Einteilung der jagbaren Tierarten

Wildtieren,die dem Bundesjagdgesetz unterliegen, werden unterschieden in:

  • ganzjährig geschont , z.B. Fischotter Kolkrabe, Graureiher
  • zeitweilig geschontes Wild z.B. Hase, Rotwild, Tauben
  • und in Wild ohne Schonzeit, d.h. ganzjährig bejagbar außerhalb der gesetzlichen Brut- und Setzzeit, z.B. Fuchs, Dachs, Kaninchen, Schwarzwild

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