Im Jagdrecht wird das Wild in Haarwild (Säugetiere) und Federwild (Vögel) unterschieden. Das Schalenwild (Paarhufer) umfasst die dem Jagdrecht unterliegenden Paarhufer, diese werden unterteilt in Geweihträger, Hornträger und Schwarzwild. Geweihträger sind Rotwild, Sikawild, Damwild, Rehwild und Elchwild. Hornträger sind Wisent, Muffelwild, Gamswild und Steinwild.
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