Wildtieren,die dem Bundesjagdgesetz unterliegen, werden unterschieden in:
- ganzjährig geschont , z.B. Fischotter Kolkrabe, Graureiher
- zeitweilig geschontes Wild z.B. Hase, Rotwild, Tauben
- und in Wild ohne Schonzeit, d.h. ganzjährig bejagbar außerhalb der gesetzlichen Brut- und Setzzeit, z.B. Fuchs, Dachs, Kaninchen, Schwarzwild
Tiere, die nicht dem Bundesjagdgesetz unterliegen werden im Naturschutzgesetz durch die Bundesartenschutzverordnung eingeteilt in:
- Tiere mit besonderen Schutz, z.B. Wolf, Kranich, Biber, Singvögel
- Tiere mit allgemeinem Schutz, z.B. Hausmaus, Bisam, Wanderratte
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